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Die sogenannte "Praxisgebühr"

Seit 1.Januar 2004 muß ich für die Krankenkassen die sogenannte "Praxisgebühr" von 10,- Euro pro Quartal einziehen. Diese Gebühr ist von fast allen gesetzlich krankenversicherten Patienten und Sozialhilfeempfängern einzuziehen. Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn Sie nur ein Rezept oder eine Überweisung holen möchten.

Ich habe mir diesen Unsinn nicht ausgedacht, aber es bleibt mir leider nichts anderes übrig, als den Geldeintreiber für die Krankenkassen zu spielen! Ich selber habe außer Arbeit gar nichts von diesem Geld.

Um die Angelegenheit für Sie und uns möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten, bitte ich Sie, zu Ihrem ersten Besuch im Quartal die 10,- Euro möglichst abgezählt mitzubringen.

Bitte bedenken Sie: Je weniger Zeit wir mit der Bürokratie verbringen, um so mehr Zeit haben meine Helferinnen und ich für Ihre eigentlichen Anliegen.

Haben Sie bitte auch Verständnis, dass die Ausstellung von Rezepten und Überweisungen oder Vorstellungen bei mir nach dem Willen des Gesetzgebers erst nach Zahlung der Gebühr erfolgen kann. Ausgenommen hiervon sind selbstverständlich lebensbedrohliche Notfälle (die aber Gott sei Dank sehr selten sind). Auch die nachträgliche Vorlage von Überweisungen oder Quittungen entbinden Sie nicht von der Zahlungspflicht.